29.04.2024.

Klare Ansagen zu den Gesetzesvorhaben von Regierung und Oppositionsführer

Wir sind dankbar, dass die zentrale Forderung unserer #PetitonBalkonSolar mit der vom FDP-geführten Justizministerium eingebrachten und von der Ampelregierung bestätigten Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Wohneigentumsrecht schon früh auf den Weg der Umsetzung gebracht wurde. Auch die CDU/CSU hatte einen eigenen Vorschlag hierzu unterbreitet. Die kommenden Wochen entscheiden nun darüber, ob und wie die Gesetzesänderung nun konkret aussehen wird. Dabei haben wir eindeutige Vorstellungen, welche wir in mehreren Stellungnahmen bereits veröffentlicht haben.

Für die am Montag, den 19.02.2024 stattfindende öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zu Steckersolargeräten haben wir allerdings nochmal in die Tasten gegriffen und die zentralen Punkte der letzten Monate zusammengeführt, denn hier geht es ums Ganze. Die Anhörung ist der letzte Stopp vor den finalen Lesungen und der Verabschiedung im Bundestag und damit eine letzte Möglichkeit, die Formulierungen und den Geist des Gesetzes zu verändern oder zu schärfen. Und dies ist offenbar notwendig, wie die mitunter durchwachsenen Stellungnahmen der Verbände und Interessensgruppen zum bisherigen Gesetzesentwurf zeigen.

Insbesondere die Interessensvertretungen der Rechtsanwälte tun sich hierbei im negativen Sinne hervor. Während der Deutsche Anwalt Verein DAV etwa vor einer „Zersplitterung der Ansicht der Fassade“ warnt, problematische „Eingriffe in eine gedämmte Fassade“ an die Wand malt und gar die längst widerlegte alte Mär von der „Brandgefahr unterm Sofa hervorholt, warnt die Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. RENO gleich vor einer „Überlastung des Stromnetzes des Hauses und verlangt „ein Zeugnis eines Elektromeisters„. „Gewöhnliche“ Elektrofachkräfte scheinen hierfür nicht zu genügen.

Daher haben wir in unserer Stellungnahme nicht nur erneut hervorgehoben, dass die Privilegierung sich auf alle Arten der Erzeugung, Speicherung und Weitergabe von Strom aus Photovoltaik erstrecken sollte und dass durch klarere Formulierung in den Begleitdokumenten die Rechtssicherheit erhöht werden muss. Wir haben zudem noch einmal in aller Deutlichkeit aufgeführt, dass das individuelle ästhetische Empfinden kein Ablehnungsgrund sein kann, dass Vermietende und Eigentümergemeinschaften auch weiterhin ihre Gebäude vor problematischen Eingriffen schützen können und dass es dank einschlägiger Studien, vielfacher Bestätigungen durch Fachkräfte und umfassender Praxiserfahrung ein Leichtes ist, „die auf laienhaften technischen Vermutungen beruhenden und ohne Belege vorgebrachte Unterstellung der Brandgefahr bei Verlegung in Wärmedämmung zu entkräften.

Hier die Stellungnahme in voller Länge:


3 Gedanken zu “Klare Ansagen zu den Gesetzesvorhaben von Regierung und Oppositionsführer

  1. Ich frage mich, welche Motivation die Gegner der Balkonkraftwerke treibt. Ist es wirklich nur die Ästhetik? Oder haben Sie Angst vor elektrischen Schäden?
    Diese Punkte kann man ja entkräften, siehe Gesetze zur Wallbox. Oder sind es schlicht Innnovationsverhinderer unter einer Decke mit dem Elektrohandwerk und den Netzbetreibern?

    1. Hallo Axel,

      unserer Erfahrung nach, ist es einfach die Angst, am Ende für irgend etwas die Verantwortung zu tragen. Die Wallboxen sind als Beispiel hier nur bedingt geeignet, weil die meist eine eigene Leitung bekommen. Dennoch sind die Argumente leicht zu entkräften, was wir in unseren (vielen) Stellungnahmen ja auch immer wieder tun. Steter Tropfen höhlt den Stein. 🙂

      Viele Grüße
      Christian

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